Bei einer neu diagnostizierten rheumatologischen Erkrankung sollte zunächst die „Einstellung“ auf die jeweilige Basistherapie ambulant (in einer unserer Praxen) oder – bei sehr schweren Verläufen – stationär in einer Rheumaklinik erfolgen. Nachdem dies erfolgt ist kann zur Wiederherstellung bereits gestörter Gelenkfunktionen eine stationäre oder ambulante Rehabilitationsbehandlung sehr sinnvoll sein, auch zur Erlernung gelenkstabilisierender Maßnahmen und Aktivitäten.
Je nach Krankheitsbild kann eine Rehabilitationsbehandlung in mehrjährigen Abständen wiederholt werden. Wir unterstützen solche Aktivitäten und arbeiten mit verschiedenen rheumatologischen Rehabilitationseinrichtungen seit langem gut zusammen. Die Auswahl des Rehabilitationsortes erfolgt in der Regel durch den Träger der Maßnahme. Häufig folgt er unseren Empfehlungen. Im Regelfall eines im Arbeitsleben stehenden Erkrankten ist eine Rehabilitationsbehandlung durch den Patienten beim Rentenversicherungsträger zu beantragen; bei Rentnern ist der Antrag vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen.